S p o r t f i s c h e r   -   A u s b i l d u n g s   -   Z e n t r u m

         S t i f t l a n d

Auszug aus den Vorgaben des LFL- Bayern:


Die staatliche Fischerprüfung in Bayern


Ihr Weg zur staatlichen Fischerprüfung in Bayern als Voraussetzung für den Fischereischein

Im System registrierte Kandidaten, die einen Vorbereitungslehrgang in Bayern besucht haben, können sich zu einer
Online-Fischerprüfung anmelden. Diese wird mehrfach im Jahr an verschiedenen Orten angeboten und kann bei nicht
Bestehen beliebig oft wiederholt werden. Die folgenden Informationen sollen Sie sicher zur Fischerprüfung führen.
Nach bestandener Fischerprüfung können Sie bei Ihrer Gemeinde einen Fischereischein beantragen.

1. Registrieren im Online-System

Bewerber, die noch nicht am Verwaltungsportal Bayern angemeldet sind, müssen sich für die Teilnahme an der Online-Fischerprüfung in der Fachanwendung
Fischerprüfung (www.fischerpruefung-online.bayern.de) registrieren.

Die Registrierung können Sie
- entweder online vornehmen (siehe Startseite)
- oder durch Ausfüllen eines Formblatts vom LFV Bayern e.V. erledigen lassen.

Als registrierter Anwender können Sie jederzeit Ihren Status bezüglich des Ausbildungsfortschritts, der Zahlung der Prüfungsgebühr und der Prüfung selbst einsehen. Gleichfalls können Sie Ihre persönlichen Daten komfortabel einsehen, bearbeiten oder löschen.

2. Vorbereitungslehrgang

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Anbieter dieser Lehrgänge (Kurse) sind z. B. Fischereiverbände,
örtliche Fischereivereine und Schulungsgemeinschaften. Die Vorbereitungslehrgänge müssen in allen Ausbildungselementen unter persönlicher Anwesenheit der Bewerber erfolgen.

Einen bayernweiten Überblick über die Anbieter von Präsenz-Vorbereitungslehrgängen und Online-Präsenzkursen, oder eingeschränkt auf Ihren Wohnort oder einem andern frei wählbaren Ort, können Sie sich anzeigen lassen. Als registrierter Anwender können Sie sich zu einem passenden Lehrgang anmelden. Ihr Kursleiter wird Sie durch die Ausbildung führen und den Ausbildungsstand zeitnah im System dokumentieren.

Lehrinhalt, Prüfungsstoff
Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang umfasst folgende Fachgebiete:
- Fischkunde
- Gewässerkunde
- Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
- Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische
- Rechtsvorschriften
- praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte
- praktische Einweisung in die Behandlung der gefangenen Fische

In den prüfungsrelevanten Fachgebieten 1 - 5 müssen mindestens je drei Stunden besucht werden, in den Fachgebieten 6 und 7 mindestens je zwei Stunden.
Weitere 11 Stunden kommen bei freier Wahl des Fachgebiets dazu. Die gesamte Ausbildungsdauer beträgt somit mindestens 30 Stunden (je 60 Minuten).
Die meisten Lehrgänge bieten jedoch ein deutlich höheres Angebot der Unterrichtsstunden an. Die Empfehlung der Prüfungsbehörde lautet:
Besuchen Sie alle Unterrichtsstunden, die in Ihrem Lehrgang angeboten werden, auch wenn die erforderliche Zahl von 30 Stunden bereits erreicht ist.
Damit ist sichergestellt, dass Sie den gesamten Stoff gehört haben.

3. Anmeldung zur Online-Prüfung

Erst wenn Sie den zur Prüfung erforderlichen Ausbildungsstand erreicht haben und die Prüfungsgebühr eingegangen ist, wird für Sie die Online-Buchung eines verbindlichen Prüfungstermins freigegeben. (Die zeitgleiche Reservierung von mehreren Auswahlterminen ist nicht möglich. Die Buchung einer für Sie örtlich und terminlich passenden Prüfung können Sie selbst vornehmen, oder stellvertretend durch ihren Kursleiter oder den Landesfischereiverband Bayern e.V. durchführen lassen.

Zu der Onlineprüfung in deutscher Sprache (Gebühr 50 €) kann noch folgende Zusatzoption ausgewählt werden:
- Prüfung mit deutschsprachiger Lesehilfe (Kopfhörer) (+ 16 €)

Nach Verbuchung der Prüfungsgebühr im System ist der Prüfungsplatz für Sie verbindlich reserviert. Sie erhalten hierzu ein Ladungsschreiben per Post zugestellt, falls Sie es nicht selbst ausdrucken.
Bei einem Rücktritt von der Prüfung verfällt die bereits entrichtete Prüfungsgebühr (§ 5 Abs. 2 AVBayFiG). Der Grund für die Nichtteilnahme an der Fischerprüfung ist unerheblich.

4. Übungsprüfung

Sie können den Prüfungsablauf sowie das Erscheinungsbild ansehen und die Möglichkeit der Beantwortung von Fragen trainieren.

5. Prüfung

Am ausgewiesenen Prüfungstag kommen Sie 1/4 Stunde vor Prüfungsbeginn in das jeweilige Prüfungslokal und bringen folgende Unterlagen mit:

- Den amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein)
- Bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde
- Das Ladungsschreiben mit Ihrem persönlichen Prüfungs-PIN

Sie dürfen während der Prüfung keinen Kontakt mit anderen Prüfungsbewerbern aufnehmen und keine unerlaubten Hilfsmittel (Fachliteratur, Aufzeichnungen, Mobilfunkgeräte und ähnliches) bei sich führen oder benützen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften werden Sie von der Prüfung ausgeschlossen (§ 4 Abs. 5 Satz 2 AVBayFiG).
Nehmen Sie deshalb keine unerlaubten Hilfsmittel zur Prüfung mit in den Prüfungsraum. Bei einem Täuschungsversuch wird eine Prüfungssperre von drei Monaten verhängt.

Am Bildschirm des Prüfungslokals erhalten Sie 60 zufällig ausgewählte Fragen aus dem verbindlichen Fragenkatalog angezeigt, die Sie online, per Mausklick beantworten müssen. Für die Beantwortung von jeweils 12 Fragen aus den fünf theoretischen Prüfungsgebieten haben Sie eine Stunde Zeit. Eine zusätzliche praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht.

Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet nicht mehr als die Hälfte der 12 Fragen und von den insgesamt 60 Fragen nicht mehr als 15 nicht oder nicht richtig beantwortet sind. Das Ergebnis Ihrer Prüfung wird unmittelbar nach Beendigung online angezeigt. Das Zeugnis wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt zugeschickt. Eine schriftliche Nachricht über die nicht bestandene Prüfung gibt es nicht.

Haben Sie die Prüfung nicht bestanden, können Sie diese jeder Zeit wiederholen, da der Ausbildungsnachweis seine Gültigkeit nicht verliert.

6. Fischereischein

Die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes ist für die Erstellung des Fischereischeins zuständig. Falls Sie die Prüfung bestanden haben, können Sie bei Vorlage - des Prüfungszeugnisses - und eines aktuellen Passbildes den Fischereischein beantragen.

7. Zuständigkeiten und Kontaktdaten

Die Registrierung am System können Sie selbst oder eine andere Person stellvertretend für Sie vornehmen.

Ansprechpartner für das Registrierungsverfahren ist:
Landesfischereiverband Bayern e.V. Mittenheimer Str. 4 85764 Oberschleißheim Tel.: 089/6427 26 50 Fax: 089/6427 26 66 E-Mail: fischerpruefung@lfvbayern.de
Im Rahmen des Vorbereitungslehrgangs ist der von Ihnen gewählte Kursleiter Ihr Ansprechpartner, dieser kann Sie auch zu einer Prüfung anmelden. Gleichfalls können Sie sich selbst an einer Prüfung anmelden.
Ihr Ansprechpartner für Fragen zur staatlichen Fischerprüfung ist die Prüfungsbehörde des Instituts für Fischerei:
Institut für Fischerei der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft - Staatliche Fischerprüfung - Weilheimer Str. 8 - 82319 Starnberg
Tel.: 08161/8640 6130 Fax: 08161/8640 6170 E-Mail: Fischerei@LfL.bayern.de
Internet: www.LfL.bayern.de

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf Ihrem Weg zum Fischereischein!